Alexander Gruber steht wegen des Todes von Sigrid Gröber vor Gericht. Der psychiatrische Gutachter bescheinigt ihm eine chronische Alkoholabhängigkeit und teilweise Unzurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt. Noch im Oktober wird ein weiterer Psychiater dazu angehört.<BR /><BR />„Ohne Zweifel ist Alexander Gruber seit frühester Jugend ein chronischer Alkoholkranker“, stellte der Psychiater Dr. Josef Schwitzer am Dienstag vor dem Bozner Schwurgericht fest. Grubers jahrzehntelange Alkoholsucht habe körperliche Folgen gezeitigt: „Sein Geisteszustand zum Tatzeitpunkt war weitestgehend eingeschränkt“, so die Einschätzung von Dr. Schwitzer, der dem Angeklagten eine teilweise Unzurechnungsfähigkeit bescheinigte.<BR /><BR />Gruber wird Körperverletzung mit Todesfolge zur Last gelegt: Er soll Sigrid Gröber am Abend des 18. Februar 2023 angegriffen und verletzt auf der Treppe zu seiner Hausmeisterwohnung in der Landeshotelfachschule in Meran zurückgelassen haben. Erst Stunden später holte er Hilfe – zu spät.<BR /><BR />„Grubers Willensfähigkeit war wegen seines Alkoholkonsums zum Tatzeitpunkt nicht gegeben“, sagte Dr. Schwitzer. Gruber sei ein sogenannter Gamma-Trinker: Suchttrinker, die zwischen unauffälligen Phasen und Trinkexzessen schwanken. „Sie zeigen eine zunehmende Toleranzverminderung gegenüber Alkohol, was bedeutet, dass bereits kleinste Mengen zu starken Reaktionen führen: kognitiven Beeinträchtigungen, Impulskontrollverlust und Aggression.“ Grubers Erinnerungslücken zum Tatabend würden mit dem Befund übereinstimmen. „Ohne Therapie bleibt das Risiko, dass er unter Alkohol wieder eine schwere Verhaltensstörung an den Tag legen kann.“ Dazu wird das Gericht am 23. Oktober auf Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklägern Psychiater Dr. Eraldo Mancioppi anhören. <BR /><BR />Sollte das Gericht zum Schluss kommen, dass Gruber zum Tatzeitpunkt tatsächlich unzurechnungsfähig war, reduziert sich das Strafmaß im Falle einer Verurteilung weiter. Wegen des verkürzten Verfahrens wäre die Strafe ohnehin schon um ein Drittel gesenkt.<BR /><BR />Gian Aristide Norelli, Professor für Rechtsmedizin an der Uni Florenz, sagte am Dienstag im Zeugenstand, die Art der Verletzungen deute nicht darauf hin, dass Gröber die 10 Stufen von oben hinuntergestürzt sei. Ihre Knieverletzungen ließen den Schluss zu, sie sei gestürzt, als sie die Stufen nach oben nehmen wollte. Andere Verletzungen – etwa am Kopf – würden hingegen auf Fremdeinwirkung hindeuten. Diese seien mit-ursächlich für den Tod – allerdings nicht ausschließlich. Auch der Alkoholanteil im Blut (3,48 Promille), Vorerkrankungen und die tiefen Temperaturen an jenem Februarabend hätten dazu beigetragen. Der Einfluss der Kälte habe sich nicht abschließend feststellen lassen, da der Wert bei der Einlieferung nicht bestimmt worden sei.