Südtirol leidet unter Wohnungsnot, gerade auf dem Mietmarkt herrscht Ebbe. Daher hatte der Landtag in diesem Frühjahr die GIS-Reform verabschiedet, und die Landesregierung hat mittlerweile die Durchführungsbestimmung auf den Weg gebracht, die ab dem 1. Jänner 2023 greift. <BR /><BR />„Ziel ist es, Leerstände in Gemeinden mit Wohnungsnot besser zu regeln und Zweitwohnungen höher zu besteuern, damit diese dem Mietmarkt zugeführt werden. Der Vorsatz wäre gut, allerdings werden durch die aktuelle GIS-Regelung Eigentümer von langfristig vermieteten Wohnungen um ein Vielfaches höher besteuert als Eigentümer von Wohnungen, welche dieselben touristisch vermieten (Privatzimmervermietung, z.B. Airbnb)“, kritisiert das nun die Maklervereinigung und listet die Steuersätze für mögliche Nutzungen der Zweitwohnung auf: <BR />-</TD><TD>kurzfristige, touristische Vermietung (Privatzimmervermietung, z.B. Airbnb): GIS 0,2 bis 0,3 Prozent<BR />-</TD><TD>langfristige Vermietung: GIS: 0,76 bis 3,5 Prozent<BR />-</TD><TD>Ferienwohnung (Eigengebrauch ohne Wohnsitz eines der Familienmitglieder): GIS 1,56 bis 3,5 Prozent.<h3> „Effektiv verringert“</h3>„Der reduzierte Steuersatz, die sofortige Verfügbarkeit und die höhere Rendite von touristisch vermieteten Zweitwohnungen haben in den letzten Jahren die Anzahl von Wohnungen, die für langfristige Wohnzwecke genutzt werden, effektiv verringert“, weiß man bei der Maklervereinigung.<BR /><BR /> Auf Grund der günstigeren Besteuerung und der höheren Rendite würden vor allem in touristisch stark frequentierten Gemeinden und Städten Eigentümer ihre Wohnungen nur noch touristisch vermietet. „Diese Mietwohnungen fehlen jetzt am Wohnungsmarkt, und dieser Mangel ist bereits seit mehreren Jahren spürbar“, kritisieren die Makler.<BR /><BR />Reichlich verzerrt findet Tourismuslandesrat Arnold Schuler diese Darstellung. In der Tat habe man den Hebesatz für touristische Nutzung bei der GIS-Reform nicht angetastet. Denn darunter fallen nicht nur wie von den Maklern aufgelistet Zimmervermieter und Airbnb, sondern auch Urlaub auf dem Bauernhof. Und der sei staatsweit GIS-befreit.<BR /><BR /><embed id="dtext86-56131821_quote" /><BR /><BR /> Als Kompromiss habe man 2014 den aktuellen Hebesatz eingeführt – und nicht verändert. Allerdings, so der Landesrat, habe man mit der Reform beschlossen, dass dieser niedrige Hebesatz nur dann zur Anwendung kommt, wenn der Vermieter eine Auslastung von mindestens 20 Prozent nachweisen könne. Damit solle man Schummeleien vorbeugen. „Wenn sich herausstellt, dass das immer noch zu wenig ist, lässt sich darüber reden“, sagt er. <h3> „Geradezu populistisch“</h3>Zur ganzen Wahrheit, so Schuler, gehöre aber auch, dass „sicher nicht die GIS darüber entscheidet, ob jemand Zimmervermieter wird oder langfristig vermietet. Zudem haben wir mit dem Bettenstopp in dem Bereich ja auch einen Riegel vorgeschoben“. <BR /><BR />Geradezu „populistisch“ sei es aber, so zu tun, als wären 3,5 Prozent bei der GIS für Mietwohnungen normal. „In der Regel gilt hier der Steuersatz von 0,76 Prozent, Gemeinden können diesen aber in besonderen Fällen auf 0,26 Prozent absenken“, so Schuler. <BR /><BR />Die 3,5 Prozent, ergänzt Gert Lanz, Landtagsabgeordneter und Miteinbringer der GIS-Reform, seien nur fällig, wenn der Mieter seinen Wohnsitz nicht nach Südtirol verlege und auch nicht dauerhaft anwesend sei, „dann gilt dies als Leerstand, und es greift in den Gemeinden mit Wohnungsnot die Super-GIS“. Aber auch hier gebe es Spielraum für die Gemeinden.<BR />