Weil vor dem offiziellen Ferienbeginn Flüge an den Urlaubsort günstiger sind, das Hotel ebenso und auch auf den Straßen nicht stundenlange Staus drohen, liebäugeln Eltern häufiger damit, die Ferien für ihre Sprösslinge spontan nach vorne oder hinten zu verlängern. Auch an „ungünstigen“ Schultagen zwischen Feiertagen – wie es heuer zum Beispiel am 30. April der Fall war – ist die Versuchung groß.Generell gelte, dass die vom Schulkalender vorgesehenen Unterrichtstage nicht individuell und ohne Grund gekürzt werden dürfen – außer es liege eine Rechtfertigung vor. Das könne Krankheit sein, höhere Gewalt oder auch Familienfeiern. Die Entscheidung darüber, ob Abwesenheiten gerechtfertig seien, delegiert der Direktor normalerweise an die Lehrer. Für sie sei es meist auch kein Problem, wenn ein Schüler einmal für eine Urlaubsfahrt dem Unterricht fernbleibe, heißt es im Schulamt. Sofern dies mitgeteilt werde.D/wib Den vollständigen Artikel und alle Hintergründe gibt es in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts "Dolomiten".