Dienstag, 7. Mai 2024

Rientro dei cervelli 2024

Du bist Südtiroler/in, lebst und arbeitest im Ausland und überlegst dir gerade, nach Südtirol zurückzukehren? Dann ist dieser Blogartikel etwas für dich!

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Das Phänomen des sogenannten Brain-Drains – die Abwanderung qualifizierter Fachkräfte – ist ein Thema, das auch Italiens Politik und Wirtschaft Kopfzerbrechen bereitet, und das nicht erst seit heute. Mit dem Bonus „rientro dei cervelli“, welcher Steuererleichterungen für nach Italien zurückkehrende Fachkräfte vorsieht, will die Politik Anreize schaffen, um eine Rückkehr auch aus finanzieller Sicht interessanter zu gestalten.

Definition: rientro cervelli und lavoratori impatriati

Gleichgestellt mit dem Begriff „rientro dei cervelli“ wird in Italien auch die Bezeichnung „lavoratori impatriati“ verwendet. Dabei handelt es sich um ein besonderes Steuerregime, welches eine Reduzierung der Steuergrundlage für die Steuerzahler/innen vorsieht.

Diese Steuerbegünstigung gilt nicht nur für bereits in Italien ansässige Personen, sondern auch für jene, welche ihren Wohnsitz zum ersten Mal nach Italien verlegen. Mit diesem besonderen Steuerregime möchte die italienische Gesetzgebung nicht nur im Ausland lebende, italienische Staatsbürger/innen für eine Rückkehr anwerben, sondern Italien auch für ausländische Fachkräfte aufgrund des geringen Steuerdruckes attraktiv machen. Seit Jänner 2024 gibt es Änderungen, was diese Steuerbegünstigung anbelangt.

Welche Änderungen gibt es für Rückkehrende im Jahr 2024?

Die Änderungen betreffen u.a. die Voraussetzungen, die Rückkehrer/innen erfüllen müssen, um anspruchsberechtigt zu sein.

All jene, die ab dem 01/01/2024 den Wohnsitz nach Italien verlegt haben müssen:

•In den letzten 3 Jahren nicht in Italien ansässig gewesen sein

Dieser Zeitraum wird in besonderen Fällen verlängert, wenn:

•Der/die Rückkehrende in den letzten 6 Jahren nicht in Italien ansässig gewesen ist, falls er/sie in der Vergangenheit noch nie in Italien beim selben Arbeitgeber bzw. innerhalb einer Unternehmensgruppe beschäftigt war
•Die Person in den letzten 7 Jahren nicht in Italien ansässig gewesen ist, falls sie in der Vergangenheit bereits in Italien beim selben Arbeitgeber bzw. innerhalb einer Unternehmensgruppe beschäftigt war

Weitere Voraussetzungen:

•Rückkehrende müssen ihren Wohnsitz nach Italien verlegen und sich in den kommenden 5 Jahren verpflichten, den Wohnsitz in Italien beizubehalten
•Wer zurückkehrt, muss außerdem eine hohe fachliche Qualifikation laut Gesetzesvertr. Dekret N. 108/2012 erlangt haben


Weitere Informationen zum Ausmaß und Beantragung dieser Steuervergünstigungen findest du unter karriere-suedtirol.com.

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