Homeoffice, 2G, 3G, Impfpflicht: Für einige ändert sich nach Ende des Corona-Notstands viel. Das sagt der Arbeitsrechts-Experte Josef Tschöll.<BR /><BR /><BR /><BR />Vor fast 2 Jahren hat die italienische Regierung, damals noch unter dem Regierungschef Giuseppe Conte, den Gesundheitsnotstand ausgerufen. Dies sollte ermöglichen, dass die Regierung schneller und unbürokratischer auf die epidemiologische Lage reagieren und im Bedarf Notverordnungen erlassen kann. <BR /><BR />Mittlerweile wurde der Notstand einige Male verlängert. Doch nun, so hat es zumindest der Staatssekretär im Gesundheitsministerium, Pier Paolo Sileri, angekündigt, soll der Notstand mit Ende März definitiv auslaufen. Was bedeutet das konkret?<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="731567_image" /></div> <BR /><BR /><BR />„Eine direkte Auswirkung auf die tägliche Arbeit hat dies vor allem in Bezug auf die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz“, sagt Arbeitsrechts-Experte Josef Tschöll. Diese Pflicht gilt bekanntermaßen seit dem 15. Oktober. Will heißen: Um zur Arbeit gehen zu können, muss man entweder geimpft, genesen oder getestet sein. „Diese 3G-Pflicht würde enden, sobald der Notstand für beendet erklärt wird“, so Tschöll. <BR /><BR /><BR />Wie aber meistens, gibt es auch Ausnahmen. So gilt für einige Berufsgruppen eine Impfpflicht: für die Mitarbeiter im Gesundheitswesen, für Ordnungskräfte oder für Lehrpersonen. „Für diese Berufsgruppen endet die Impfpflicht nicht automatisch mit dem Ende des Notstands“, sagt Tschöll. Will heißen: Um weiterhin zur Arbeit zu gehen, müssten die Mitarbeiter in genannten Berufsgruppen auch weiterhin ein Impfzertifikat nachweisen können. <BR /><BR /><BR />Dann aber gibt es noch eine weitere Gruppe, die es zu berücksichtigen gilt: die Über-50-Jährigen. Für diese Altersgruppe gilt bekanntermaßen seit dem 1. Februar in Italien eine Impfpflicht. „Auch diese endet nicht automatisch mit dem Ende des Notstands“, so der Arbeitsrechts-Experte. Das heißt: Würde der Notstand definitiv mit 31. März für beendet erklärt werden, müssten die Über-50-Jährigen trotzdem geimpft oder genesen sein, um zur Arbeit gehen zu können.<BR /><BR /><BR />Was ist mit den Risikogruppen? Für diese gilt bekanntermaßen eine Ausnahmeregelung. „Diese soll laut aktueller Lage mit Ende Februar enden“, so Tschöll.<BR /><BR />Schlussendlich bleibt noch das Thema Smart working. Seit Beginn der Pandemie hat es eine Verordnung der italienischen Regierung erlaubt, Mitarbeiter unbürokratisch ins Homeoffice zu überstellen. „Diese vereinfachte Regelung endet mit dem Ende des Notstands.“ Wenn Mitarbeiter aber weiterhin in Smart working arbeiten möchten? „Dann muss der Arbeitgeber, wie vor der Pandemie, mit dem Mitarbeiter ein individuelles Abkommen schließen“, so Tschöll. <BR />