Mittwoch, 24. April 2024

Schule: Wirbel um die Betragensnote – Mit einer 5 keine Versetzung?

Wer als Mittelschüler die Betragensnote 5 erhält, der wird nicht versetzt – auch wenn er in allen anderen Fächern positive Noten hat: Diese Neuregelung soll ab dem kommenden Schuljahr auch in Südtirol gelten – wenn nach dem Senat auch die Abgeordnetenkammer dafür stimmt.

In den Klassenzimmern geht es nicht immer ruhig und gesittet zu. Nun überlegt man in Italien, die Betragensnote neu zu regeln. - Foto: © shutterstock

Auch für die Oberschulen steht eine Neuerung an: Wer als Schüler in Betragen die Note 6 erhält, der muss im Herbst eine Prüfung ablegen und eine schriftliche Arbeit vorlegen – in „gesellschaftlicher Bildung“, erklärt Bildungsdirektor Gustav Tschenett.

Viel Skepsis in der Schulwelt

In der Schulwelt sieht man die Neuerung eher skeptisch. Für die Oberschulen gilt bereits jetzt: Wer mit einer 5 in Betragen bewertet wird, der muss das Schuljahr auf jeden Fall wiederholen. Laut dem Direktor der Wirtschaftsfachoberschule „Heinrich Kunter“, Ralf Troger, muss ein Schüler für eine 5 in Betragen zuvor insgesamt mehr als 15 Tage ausgeschlossen worden sein. Nur dann könne der Klassenrat die Note 5 vergeben.

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Fokus auf unentschuldigte Abwesenheit

Wie Bildungsdirektor Tschenett erklärt, kann sich der Klassenrat aber derzeit trotz eines so langen Ausschlusses von mehr als 15 Tagen auch für eine 6 in Betragen aussprechen. Die 5 folge also in diesem Fall nicht zwangsläufig. Jede Schule in Südtirol lege ihr Bewertungskonzept selbst fest, nach welchen Bedingungen die Betragensnoten vergeben werden – von 10 bis 5.

In der WFO „Heinrich Kunter“ wird ein starker Fokus auf unentschuldigte Abwesenheiten gelegt. Wer öfters unentschuldigt fehlt, bei dem geht die Betragensnote relativ schnell nach unten, berichtet Direktor Troger. Aber nur bis zur 6, nicht bis zur 5.

Mehr Autorität für Schulpersonal

Christoph Kofler, Vorsitzender der Direktorenvereinigung, weist darauf hin, dass Schüler, die sich die Betragensnote 5 verdienen, in den allermeisten Fällen auch in anderen Fächern negative Noten aufweisen. Wer sich so extrem verhalte, besuche normalerweise nicht regelmäßig die Schule und verweigere die Mitarbeit.

Bis jetzt hat sich der Senat für die Aufwertung der Betragensnote ausgesprochen. SVP-Senator Meinhard Durnwalder geht davon aus, dass die Abgeordnetenkammer dem Gesetzentwurf ebenfalls zustimmen wird. Die Neuregelung werde dann wohl ab dem nächsten Schuljahr in Kraft treten.

Mit dieser Neuregelung wolle man dem Schulpersonal Autorität zurückgeben. Den Schülern hingegen wolle man zu verstehen geben, dass ein respektvoller Umgang in der Schule dazugehöre.

hof/stol

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Hermann Zanier
24. April 2024 07:03