Doch jetzt kommt auch für die Eltern des Buben eine Hiobsbotschaft.<BR /><BR /><BR /><BR /><BR />Im Bozner Lido gilt die Regelung, dass Kinder unter 14 Jahren in Begleitung sein müssen. Das war der 4-Jährige auch, als er am 6. Juli 2020 mit seinen Eltern dort hinging. Offenbar war er aber einen kurzen Moment lang unbeobachtet und nutzte diesen, um zu einem damals gesperrten Becken zu laufen. <BR /><BR />Die Eltern bemerkten sein Verschwinden sofort und schlugen Alarm. Doch für den 4-Jährigen sollte es letztendlich keine Rettung mehr geben. Als er gefunden wurde, trieb er bewusstlos im Wasser. Er konnte noch reanimiert werden, doch 4 Tage nach dem Unglück starb er in einer Spezialklinik. <BR /><BR /><b>Verdacht der fahrlässigen Tötung</b><BR /><BR />Die Bozner Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen ein, gegen einen Verantwortlichen des Lido, einen Bademeister und 3 Beamte der Stadtgemeinde Bozen. Die Erhebung ist inzwischen abgeschlossen, im Raum steht der Verdacht der fahrlässigen Tötung durch Unterlassung. Einige der Beschuldigten haben ihre Einvernahme durch den Staatsanwalt beantragt. Erst danach wird die ermittelnde Behörde entscheiden, ob sie für einzelne oder alle 5 Personen einen Antrag auf Einleitung eines Hauptverfahrens stellt. <BR /><BR /> Ermittelt wurde von Anfang an auch gegen die Eltern des Jungen, doch die Staatsanwaltschaft kam bald schon zum Schluss, dass sie nicht mitverantwortlich am Tod des Kindes sind und beantragte die Einstellung des Verfahrens. U-Richter Peter Michaeler ordnete jedoch weiterführende Ermittlungen an. Diese führten die Staatsanwaltschaft aber erneut zum selben Ergebnis, und sie beantragte wieder, das Verfahren gegen sie zu den Akten zu legen. <BR /><BR /><b>Ein Urteil des Höchstgerichts</b><BR /><BR />Der U-Richter beurteilt die Sachlage aber offenbar anders und hat nun verfügt, dass die Staatsanwaltschaft für die Eltern die Einleitung des Hauptverfahrens beantragen muss. Ein Termin für die Vorverhandlung steht noch nicht fest. <BR /><BR />Der Rechtsbeistand der Eltern, Rechtsanwalt Marco Ferretti, ist überzeugt, dass sich seine Mandanten keiner Straftat schuldig gemacht haben. Er verweist auf ein Kassationsurteil in einem sehr ähnlichen Fall, wonach ab dem Betreten einer öffentlichen Einrichtung mit entsprechenden Sicherheitsvorrichtungen und Bademeister die Kette der Verantwortung unterbrochen wird und allein auf die Betreiber der Einrichtung übergeht.<BR />