Samstag, 10. Juni 2023

Mordfall Zeeshan: Zusätzliches Gutachten abgelehnt, lebenslange Haft

Im Mordfall Zeeshan ist am Fretag die Urteilsbegründung hinterlegt worden. Der Antrag der Verteidigung auf ein zusätzliches Gutachten wurde abgelehnt. Mustafa Zeeshan wurde zu lebenslanger Haft und 6-monatiger Tagesisolation verurteilt. Es gab keine ausschlaggebenden Elemente, die die Anerkennung allgemeiner mildernder Umstände rechtfertigen würden.

Im Mordfall Zeeshan ist am Fretag die Urteilsbegründung hinterlegt worden. - Foto: © Erika Gamper

Am Freitag, 9. Juni wurde die Urteilsbegründung im Prozess gegen Mustafa Zeeshan vor dem Schwurgericht erster Instanz in Bozen hinterlegt.

Das Gericht rekonstruierte zunächst die komplexen Ermittlungsarbeiten und konzentrierte sich dann auf die Todesursachen und im Allgemeinen auf die Ergebnisse des gerichtsmedizinischen Gutachtens.

Mustafa und Fatima Zeeshan.

Fatima Zeeshan wurde erstickt

Es wurde festgestellt, dass das Opfer durch mehrere Schläge, die sich auf den Kopfbereich konzentrierten und mit natürlichen stumpfen Gegenständen – wie Händen und Füßen – zugefügt wurden, angegriffen und schließlich durch den Verschluss von Nase und Mund mit den Händen in einer sehr entschlossenen und konzentrierten Aktion erstickt wurde.

Antrag auf zusätzliches Gutachten abgelehnt, Schlafstörung des Angeklagten wurde ausgeschlossen

Jegliche Pathologie, die mit der Einsichts- und Willensfähigkeit des Angeklagten zusammenhängt, wurde dann ausgeschlossen, wobei der Antrag der Verteidigung auf ein zusätzliches Gutachten abgelehnt wurde.

Ebenso eindeutig wurde das Vorliegen einer Schlafstörung des Angeklagten ausgeschlossen, sowohl in der Rem- als auch in der Nicht-Rem-Phase.

Lebenslange Haft und 6-monatige Tagesisolation für Mustafa Zeeshan

Die Verurteilung zu lebenslanger Haft wurde durch die Anerkennung aller vorgehaltenen erschwerenden Umstände (Mord zum Nachteil des Ehepartners, Ausnutzung der Situation des Zusammenlebens, Tat zum Nachteil einer Schwangeren und Ausnutzung des Zustands der Person, um die Verteidigung zu erschweren, aufgrund des großen Körperbauunterschieds zwischen dem Opfer und dem Angeklagten) beschlossen.

Der Angeklagte wurde auch des Straftatbestands der freiwilligen Schwangerschaftsunterbrechung für schuldig befunden, da nachgewiesen wurde, dass der Tod des ungeborenen Kindes durch die Tötung der Mutter verursacht wurde.

Aus diesem Grund wurde gemäß Artikel 72 Absatz 2 des Strafgesetzbuchs die lebenslange Haft mit einer 6-monatigen Tagesisolation ergänzt.
Es gab keine ausschlaggebenden Elemente, die die Anerkennung allgemeiner mildernder Umstände rechtfertigen würden.

Das ist passiert

Die 28 Jahre junge Fatima Zeeshan wurde in der Nacht auf den 30. Jänner 2020 in Vierschach brutal ermordet; mit ihr starb ihre noch ungeborene Tochter. Der Mann bzw. Vater gab später an, sich nicht zu erinnern.

Der 40-jährige Mustafa Zeeshan wurde angeklagt, seine hochschwangere 28-jährige Frau Fatima in der Nacht zum 30. Jänner 2020 in der gemeinsam bewohnten Wohnung umgebracht zu haben, nachdem er sie verprügelt und dann erstickt haben soll.

Im März 2023 hat die Verteidigung beantragt, die Beweisaufnahme wieder zu eröffnen – für ein neues Psycho-Gutachten.

Das zusätzliche Gutachten wurde am Freitag abgelehnt.

jot

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