Mittwoch, 8. Mai 2024

Landwirtschaft: Fotovoltaik auf bewirtschafteten Flächen geregelt

Ja zu Fotovoltaikanlagen auf beackertem Land, aber nur, wenn diese nicht direkt am Boden angebracht sind und darunter landwirtschaftliche Arbeit möglich ist. So lautet der Beschluss des Ministerrats in Rom, der ein Dekret in Sachen Agrarsubventionen verabschiedet hat.

Italien regelt das Thema Fotovoltaik in der Landwirtschaft. - Foto: © Shutterstock / shutterstock

Bereits beantragte Anlagen am Boden dürfen gebaut werden, um bereits getätigte Investitionen zu schützen. Auch Fotovoltaik-Anlagen von Gemeinschaften für erneuerbare Energien, die durch eine Sondermaßnahme des Konjunkturplans PNRR finanziert werden, bleiben verschont.

„Endlich setzen wir der wilden Installation von Fotovoltaik auf dem Boden ein Ende, natürlich mit großem Pragmatismus. Die Landwirte werden weiterhin Energie erzeugen können“, erklärte Landwirtschaftsminister Francesco Lollobrigida.

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