Der EGMR wurde 1959 in Straßburg von den Mitgliedstaaten des Europarats errichtet, um die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950 sicherzustellen. Diese enthält keine ausdrücklichen Bestimmungen zum Umweltschutz. Dennoch verpflichtete der Gerichtshof in früheren Fällen, bei denen es um die Industrie und die Müllwirtschaft ging, Staaten zur Erhaltung einer „gesunden Umwelt“. Dabei beriefen sich die Richter auf Artikel 8 der Konvention - dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.
Montag, 8. April 2024
EGMR verkündet richtungsweisende Klimaschutz-Urteile
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) urteilt am Dienstag (ab 10.30 Uhr) in drei separaten Fällen über die Verantwortung von Staaten angesichts der globalen Erwärmung. Die Straßburger Urteile könnten nach Ansicht von Experten ein Wendepunkt im Kampf gegen den Klimawandel sein. Denn durch die Urteile könnten Regierungen zu einer ehrgeizigeren Klimapolitik gezwungen werden.
Klimawandel ist offensichtlich. - Foto: © APA/THEMENBILD / EXPA/JOHANN GRODER
apa
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