Ein Rechtsgutachten der Bezirksstaatsadvokatur von Trient, das die Gemeinde Mals selbst in Auftrag gegeben hat und über dessen Inhalt sie bereits vor dem Referendum informiert war, ist nach dem "Dolomiten"-Bericht genauso eindeutig wie die Gutachten der angerufenen Ministerien in Rom. Das Referendum ist demnach schlichtweg gesetzeswidrig. Und das gleich in zweifacher Hinsicht:Inhaltlich, weil sich das Referendum auf eine EU-Kompetenz bezieht. So ist im Einheitstext der Region explizit ausgeführt, dass Referenden auf Gemeindeebene nur zu Sachverhalten zulässig sind, die auch in der Kompetenz der Gemeinde liegen. Aber auch die Durchführung des Referendums wird herb kritisiert, angefangen von der mehrtägigen Abstimmungsmöglichkeit bis hin zur nicht eingehaltenen Überprüfung der Wählerlisten, berichten die "Dolomiten".Schlussfolgerung: Setzt die Gemeinde das Referendum durch, müsse die Landesregierung laut Gesetz auch zum Mittel der Amtsenthebung und Auflösung der Gemeindeorgane greifen, heißt es in dem Brief des Regierungskommissariates.stol______________________________________________________________________Reaktion von Landesrat Arnold Schuler und Hintergründe In den "Dolomiten" weiterlesen.