Mittwoch, 24. April 2024

Auch Häftlinge haben ein Recht auf Menschenwürde

„Schwere Straftaten rechtfertigen den Aufenthalt hinter Gittern. Nichtsdestotrotz handelt es sich hierbei um Menschen mit Rechten.“ Ein Kommentar von „Dolomiten“-Redakteurin Teresa Klotzner.

„Hier wird täglich gegen die Menschenwürde verstoßen.“ - Foto: © LPA

Immer mehr Menschen im Bozner Gefängnis stecken sich mit der Hautkrankheit Krätze an. Das überrascht nicht. Die katastrophalen Zustände in Südtirols Haftanstalt sind seit Jahren bekannt.

Das fertige Projekt für ein neues Gefängnis liegt seit ebenso vielen Jahren in der Schublade. Die jüngsten Vorkommnisse sind ein erneuter Warnruf: So kann es nicht weitergehen!

Die Haftanstalt ist überfüllt, veraltet, ein hygienischer Standard scheint kaum vorhanden zu sein.
Teresa Klotzner, Redakteurin

Auch Häftlinge haben ein Recht auf Menschenwürde. Schwere Straftaten rechtfertigen den Aufenthalt hinter Gittern. Nichtsdestotrotz handelt es sich hierbei um Menschen mit Rechten. Dazu zählt auch eine angemessene Unterbringung. Außerdem müssen sie unterstützt werden, um nach ihrer Entlassung zurück in die Gesellschaft zu finden.

Sind diese Voraussetzungen im Bozner Gefängnis gegeben? Das darf stark bezweifelt werden. Die Haftanstalt ist überfüllt, veraltet, ein hygienischer Standard scheint kaum vorhanden zu sein.

Mögen die neuesten Ereignisse die Verantwortlichen zum Handeln anregen. Denn hier wird täglich gegen die Menschenwürde verstoßen.

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stol

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